Organisatorisches
o Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
O Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal Übungsleiter über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert.
o Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft.
O Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern
zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
O Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
O Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt
o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
O Vor- und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht sowohl im Indoor- als auch im Outdoor- Bereich.
O Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert
O Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
O Unsere Indoorsportanlagen werden alle 60 Minuten so gelüftet, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.
O Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert.
O Unsere Trainingsgruppen beschränken sich auf eine Größe mit
max. 5 Personen/Gruppe
O Trainieren auf einem Platz in der Halle mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig, so sind hier Markierungen angebracht, die eine deutliche Trennung der Trainingsgruppen kennzeichnet, sodass auch zwischen den Gruppen ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
O Für Trainingspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.
O Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
O Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, auf Fahrgemeinschaften
weiterhin zu verzichten. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
O Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt.
O Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
O Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
O Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
O Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
O Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
o Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sicher gestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
O Sämtliche Trainingseinheiten werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
O Die Ausübung von Karatesport mit Kontakt wird weitestgehend mit dem gleichen Partner.
O Sämtliche Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Lediglich Sanitäranlagen (z. B. WC) stehen ausreichend zur Verfügung.
O Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten
(längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
O Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
O Die Trainingsdauer Indoor wird pro Gruppe auf max. 60 Minuten
beschränkt.
O Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können.
o Es wird sichergestellt, dass es zu keine Warteschlange kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
O Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoor Bereich).
Feuchtwangen den, 15.09.2020
Hürriyetoglu